Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil jedes unserer Angebote
und jeder an uns gerichteten Bestellung bzw. jedes Auftrags und der durch Annahme derselben zustande gekommenen Verträge, dies sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Diese
AGB gelten zwischen uns und unserem Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer
AGB.
1.2. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch uns oder Auslieferung der Ware zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, EMail, Internet oder in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden.
Telefonische Aufträge werden von uns nur auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers angenommen.
3. Preise, Zahlung und Verzug des Käufers
3.1. Unsere Preise gelten ab Werk Bad Neuenahr. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts
anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3.2 Alle Preise gelten ab Lager Bad Neuenahr und schließen Verpackung, Fracht, Porto und
Wertversicherung nicht ein, oder nur nach Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen netto, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, unbeschadet des Rechtes der
Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Die Bezahlung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Versand der Ware nach Fertigstellung und Meldung der Versandbereitschaft
nicht möglich ist. Falls während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers entstehen, sind wir berechtigt, von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder
Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Machen wir von einem dieser Rechte Gebrauch, so werden gleichzeitig alle zu diesem Zeitpunkt noch offen stehenden
Rechnungsbeträge zur sofortigen Zahlung fällig.
3.3. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit.
Ergeben sich dagegen – auch zu einem späteren Zeitpunkt – begründete Bedenken oder berechtigte Zweifel, können wir die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung oder ausreichenden
Sicherheitsleistungen abhängig machen.
3.4. Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir Erfüllung
und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung begehren und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Der Käufer hat uns sämtliche Kosten der gerichtlichen oder außergerichtlichen und
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im In- und/oder Ausland zu erset- zen; dies auch dann, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem deutschen Recht entsprechende
Kostenerstattungsregelung nicht vorsieht.
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transports
bei Lieferungen der Käufer.
4.2. Für jede Bestellung wird die Lieferzeit von uns unter Berücksichtigung der bei Eingang der
Bestellung vorliegenden Verhältnisse festgesetzt. Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung
der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Etwaige Überschreitungen der Lieferzeit berechtigt den Käufer
mangels besonderer Vereinbarung nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
4.3. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die uns ohne
eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in dieser Bestimmung genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dauert die Störung länger als einen Monat an, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtliche Zahlungsverpflichtungen des
Käufers unser Eigentum
5.2. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes sowie von der Eröffnung
oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Käufers sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den
Kaufgegenstand heraus zu verlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.4. Eine Weiterveräußerung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter
Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Erwerbers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die
Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Die Abtretung ist in den Büchern unseres
Vertragspartners unter Beisetzung des Datums und unseres Firmennamens ersichtlich zu machen oder dem Drittschuldner mitzuteilen.
6. Haftung Liability Responsabilité
Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Einsatzzweck zu
prüfen, da wir im Regelfall diesen nicht kennen und aus diesem Grund eine prophylaktische, gezielte Kontrolle durch uns nicht möglich ist. Aus diesem Grund beschränkt sich die Haftung auf
Umtausch und Ersatzlieferung. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Waren sind die Durchschnittsausfallmuster, welche wir dem Besteller zur Prüfung vorgelegt haben. Mängelrügen müssen
unverzüglich und uns gegenüber spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Mündliche und fernmündliche Mängelrügen sind nur dann und nur in dem Umfang
wirksam, in dem sie spätestens innerhalb von 2 Tagen nach der Mitteilung schriftlich bestätigt werden. Unmittelbare Lieferung an Dritte durch uns oder Weiterlieferung durch den Besteller
verlängern die Rügefrist nicht.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht,
Erfüllungsort
7.1. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist unser Firmensitz in Bad Neuenahr,
Deutschland.
7.2. Zur Entscheidung aller aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am Allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu
klagen.
7.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Rück- und Weiterverweisungen. Diese Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch
8. Schriftform
Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Vertragsergänzungen und Abänderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auch das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
9. Datenweitergabe Passing on data Transfert des
données
9.1. Wir verwenden Bestandsdaten der Vertragspartner nur zur Abwicklung der Bestellung und zur
Durchführung des Vertrages.
9.2. Wir geben personenbezogenen Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung des Betroffenen an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen, und Behörden im Rahmen der
Erfüllung öffentlich- rechtlicher Verpflichtungen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften schließen die Novellierung oder Wiederverlautbarung
dieser Vorschriften ein, gleichgültig ob diese vor oder nach dem Datum der Vertragsunterfertigung dieses Vertrages erfolgt sind oder erfolgen werden.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und
durchführbare Bestimmung als vereinbart, deren Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,
die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.
10.3. Alle Übersetzungen werden lediglich zur Information unserer Vertragspartner erstellt. Im Fall
von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen mehreren Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.